Informationen für den Schulbesuch der Kinder im Schuljahr 2023/2024 und Anmeldung der Kinder für das Schuljahr 2024/25
Sehr geehrte Eltern,
in den ersten Wochen fand für alle Klassen von der 1. bis zur 4. Stunde Klassenlehrerunterricht statt. Seit 04.09.2023 gilt der neue Stundenplan. Eventuelle Änderungen teilen wir Ihnen über die Kinder mit.
Schülerverkehr/ Linie 117: Bus fährt wieder ohne Einschränkungen bis zur Schule
Ausstieg und Einstieg der Buskinder aktuell an der Grundschule Rödlitz
Hinweise zur Einschulung / zum Schulanfang für die neue Klasse 1 (2023/2024) finden Sie oben rechts unter Aktuelles.
Anmeldung der Kinder für das Schuljahr 2024/2025 am Donnerstag, 24. August 2023 an der Grundschule Rödlitz (Formular und Festlegung zur Schulanmeldung)
Formular_Schulanmeldung-SJ-2024-2025
Festlegung zur Schulanmeldung 2024/2025
Zusammenfassung der aktuellen Abläufe:
Regelbetrieb / Stundenplan
Frühhort ist wie gewohnt ab 6 Uhr möglich. Einlass zum Unterricht bleibt 7.15 Uhr. Wir testen nicht mehr. Die weiteren Schutz- und Hygieneregelungen, insbesondere die Zutrittsbeschränkungen für Eltern und Gäste gelten teilweise weiter. Der Hort arbeitet ebenfalls im Regelbetrieb. Im Elternabend wurde auch der Hygieneplan erläutert.
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Unsere Grundschule befindet sich in Lichtenstein (Sachsen) in dem Ortsteil Rödlitz.
Der dörfliche Charakter und die zum Teil familiäre Atmosphäre als kleine Grundschule prägen unser Bild in der Öffentlichkeit.
Eine Einfeldturnhalle befindet sich direkt im Schulgelände. Im Außenbereich haben die Kinder ein großzügiges Angebot für Sport und Spiel. Ein öffentlicher Spielplatz und eine Spielwiese dürfen in der Hofpause sowie im integrierten Hort genutzt werden.
Fotos: Top-Fotografie Niederwiesa
Transparenzhinweis: Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.