Willkommen

Grundschule Rödlitz

 Informationen  für den Schulbesuch der Kinder im Schuljahr 2023/2024  und Anmeldung der Kinder für das Schuljahr 2024/25

 Sehr geehrte Eltern,

 in den ersten Wochen fand für alle Klassen von der 1. bis zur 4. Stunde Klassenlehrerunterricht statt. Seit 04.09.2023 gilt der neue Stundenplan. Eventuelle Änderungen teilen wir Ihnen über die Kinder mit.

Schülerverkehr/ Linie 117: Bus fährt wieder ohne Einschränkungen bis zur Schule

Ausstieg und Einstieg der Buskinder aktuell an der Grundschule Rödlitz

Hinweise zur Einschulung / zum Schulanfang für die neue Klasse 1 (2023/2024) finden Sie oben rechts unter Aktuelles.

 Anmeldung der Kinder für das Schuljahr 2024/2025 am Donnerstag, 24. August 2023 an der Grundschule Rödlitz (Formular und Festlegung zur Schulanmeldung) 

            Formular_Schulanmeldung-SJ-2024-2025

           Festlegung zur Schulanmeldung 2024/2025

Zusammenfassung der aktuellen Abläufe:

 Regelbetrieb / Stundenplan

 Frühhort ist wie gewohnt ab 6 Uhr möglich. Einlass zum Unterricht bleibt 7.15 Uhr. Wir testen nicht mehr. Die weiteren Schutz- und Hygieneregelungen, insbesondere die Zutrittsbeschränkungen für Eltern und Gäste gelten teilweise weiter.  Der Hort arbeitet ebenfalls im Regelbetrieb. Im Elternabend wurde auch der Hygieneplan erläutert.

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Unsere Grundschule befindet sich in Lichtenstein (Sachsen) in dem Ortsteil Rödlitz.

Der dörfliche Charakter und die zum Teil familiäre Atmosphäre als kleine Grundschule prägen unser Bild in der Öffentlichkeit.

Eine Einfeldturnhalle befindet sich direkt im Schulgelände. Im Außenbereich haben die Kinder ein großzügiges Angebot für Sport und Spiel. Ein öffentlicher Spielplatz und eine Spielwiese dürfen in der Hofpause sowie im integrierten Hort genutzt werden.

Turnhalle der Grundschule Rödlitz
Fotos: Top-Fotografie Niederwiesa

Transparenzhinweis:  Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.